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Homegrow in der Mietwohnung: 3 Pflanzen, ohne Ärger mit dem Vermieter

Bis zu drei Pflanzen sind erlaubt — aber Zugriffschutz und Mietrecht wollen bedacht sein. Der sachliche Rahmen für Einsteiger.

Der Eigenanbau ist neben der Anbauvereinigung der zweite legale Weg zu Cannabis. Bis zu drei Pflanzen darf jede erwachsene Person zu Hause anbauen. Klingt einfach — hat aber ein paar Regeln, die man kennen sollte, gerade zur Miete.

Der rechtliche Rahmen

Erlaubt sind bis zu drei blühende Pflanzen pro erwachsener Person am Wohnsitz. Die Ernte ist für den Eigenbedarf bestimmt; die Weitergabe an Dritte bleibt verboten — auch unter Freunden, auch als Geschenk. Ein zentrales Gebot ist der Zugriffschutz: Pflanzen und Ernte müssen vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen sowie vor Dritten gesichert sein, etwa in einem abschließbaren Raum oder Schrank.

Mietrecht: Was der Vermieter darf

Der Anbau in der eigenen Wohnung ist grundsätzlich zulässig und muss nicht genehmigt werden, solange er den normalen Gebrauch der Mietsache nicht überschreitet. Problematisch wird es bei baulichen Eingriffen (etwa Durchbrüche für Abluft) oder wenn nachhaltige Geruchsbelästigung Nachbarn beeinträchtigt. Wer ohne bauliche Veränderung, geruchsarm und diskret anbaut, bewegt sich im unkritischen Bereich. Im Zweifel lohnt ein Blick in den Mietvertrag.

Geruch und Nachbarn

Der intensive Geruch blühender Pflanzen ist der häufigste Konfliktpunkt. Ein Aktivkohlefilter an der Abluft bindet einen Großteil davon. Wichtig ist außerdem, Fenster und gemeinsame Flure nicht zur Geruchsquelle zu machen — Rücksicht beugt Ärger vor.

Leiser, sparsamer Mini-Setup-Überblick

Für Einsteiger reicht ein kleines, geschlossenes Setup: ein kompaktes Zelt, eine energieeffiziente LED, ein leiser Lüfter mit Aktivkohlefilter. Solche Setups verbrauchen überschaubar Strom und lassen sich abschließen — was zugleich den gesetzlich geforderten Zugriffschutz erfüllt. Wer den Aufwand scheut, für den ist die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung die wartungsärmere Alternative.

Häufige Fragen

Wie viele Pflanzen darf ich in der Mietwohnung haben?

Bis zu drei pro erwachsener Person am Wohnsitz — unabhängig davon, ob Eigentum oder Miete.

Muss ich den Vermieter fragen?

Für den reinen Anbau ohne bauliche Eingriffe in der Regel nicht. Bei Umbauten (z. B. Abluft-Durchbrüchen) oder dauerhafter Geruchsbelästigung kann es mietrechtlich relevant werden.

Darf ich etwas von meiner Ernte verschenken?

Nein. Die Weitergabe an Dritte ist verboten — auch unentgeltlich.