Kiffen in Aachen: Wo Konsum erlaubt ist — und wo garantiert nicht
Die 100-Meter-Regel, Fußgängerzonen und Bußgelder — übersetzt auf den Aachener Alltag. Sachlicher Überblick, keine Rechtsberatung.
Seit der Teillegalisierung 2024 ist Cannabis-Konsum für Erwachsene grundsätzlich erlaubt — aber eben nicht überall. Gerade in einer dicht bebauten Innenstadt wie Aachen sind die Verbotszonen größer, als viele denken. Dieser Überblick sortiert die Regeln nüchtern und ohne erhobenen Zeigefinger. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern schafft Orientierung.
Die 100-Meter-Regel — der wichtigste Punkt
Verboten ist der Konsum in Sichtweite von Schulen, Kitas, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Spiel- und Sportplätzen. „Sichtweite" ist im Gesetz konkret gefasst: innerhalb von 100 Metern rund um den Eingangsbereich. In einer Stadt mit der Aachener Dichte an Schulen, Hochschulstandorten und Spielplätzen überlappen sich diese Zonen an vielen Stellen — vom Umfeld des Elisenbrunnens bis zu den Wohnvierteln rund um den Campus.
Fußgängerzonen: tagsüber tabu
In Fußgängerzonen ist der Konsum zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Für die Aachener Innenstadt — etwa die Adalbertstraße oder das Umfeld des Marktes — heißt das: tagsüber kein Konsum, auch nicht im Vorbeigehen. Erst nach 20 Uhr entfällt diese spezielle Beschränkung, die allgemeinen Abstandsregeln zu Schulen und Spielplätzen gelten aber weiter.
Was Bußgelder kosten können
Verstöße gegen die Konsumverbote sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern geahndet werden. Die konkrete Höhe legt der jeweilige Bußgeldkatalog fest [aktuelle Sätze vor Veröffentlichung prüfen]. Wichtiger als der Betrag ist die einfache Faustregel: Im Zweifel Abstand halten — zu Schulen, Spielplätzen und der belebten Innenstadt.
Wo es unkompliziert ist
Am unkompliziertesten ist der Konsum in den eigenen vier Wänden. Draußen bleibt vieles möglich, solange die Abstände stimmen und keine Fußgängerzonen-Zeiten betroffen sind — etwa in größeren Grünanlagen mit ausreichendem Abstand zu Spielplätzen. Wer unsicher ist, orientiert sich an der 100-Meter-Regel als Untergrenze.
Häufige Fragen
Darf ich in Aachener Parks konsumieren?
Grundsätzlich im Freien ja — aber nur mit mindestens 100 Metern Abstand zu Spiel- und Sportplätzen, Schulen und Kitas. In vielen Parks liegen solche Einrichtungen näher, als man denkt.
Gilt das Fußgängerzonen-Verbot rund um die Uhr?
Nein, es gilt zwischen 7 und 20 Uhr. Die Abstandsregeln zu Schulen und Spielplätzen gelten dagegen immer.
Ist der Besitz in der Öffentlichkeit erlaubt?
Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm unterwegs mitführen. Der Konsum unterliegt aber den beschriebenen örtlichen und zeitlichen Grenzen.